Sie verarbeiten personenbezogene Daten
Wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten, also zum Beispiel eine Kundenkartei nutzen, dann müssen Sie möglicherweise einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Wie viele Personen sind bei Ihnen beschäftigt?
Auch wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten, sind Sie nicht gleich automatisch verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dies kann aber von der Anzahl der bei Ihnen beschäftigten Personen abhängen.
Es werden jedoch nicht alle Personen gezählt, die bei Ihnen beschäftigt sind. Zählen Sie nur die Personen, die personenbezogene Daten elektronisch verarbeiten (also zum Beispiel im PC, Tablet, Handy und so weiter). Denn nicht mitgezählt werden die Personen, die personenbezogene Daten nicht elektronisch, sondern nur Old School mit Karteikarten, verarbeiten. Gezählt werden Vollzeitstellen genauso wie auch Teilzeitstellen, Hilfskräfte, Auszubildende und ihnen überlassene Arbeitnehmer, jeweils als ganze Person und nicht etwa anteilig der Arbeitszeit. Zählen Sie jedoch nur die Personen, die in der Regel bei Ihnen beschäftigt sind. Personen die nur kurzfristig bei Ihnen beschäftigt sind, zählen Sie nicht mit.
Nicht mitgezählt werden Personen, die personenbezogene Daten nur ausnahmsweise mal verarbeiten, weil dies auch nicht zu ihren Aufgaben gehört. Sie zählen also nur die Personen, deren Aufgabe auch das elektronische Verarbeiten personenbezogener Daten ist. Achtung: Wie häufig am Tag, in der Woche, im Monat oder im Jahr sie diese Aufgabe wirklich ausführen, spielt aber keine Rolle!
Zählen Sie die Anzahl der Personen, die personenbezogene Daten elektronisch verarbeiten nun zusammen und zählen Sie dabei auch die Personen in der Geschäftsführung mit.
Bitte wählen Sie:
Bei mir verarbeiten mehr als neunzehn Personen elektronisch personenbezogene Daten.
Bei mir verarbeiten weniger als zwanzig Personen elektronisch personenbezogene Daten.
Checkliste abbrechen. Ich weiss, dass ich einen Datenschutzbeauftragten brauche.