In Ihrem Fall müssen Sie keinen Datenschutzbeauftragten bestellen
Achtung: Nicht bestellen müssen bedeutet, dass Ihnen weder die europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) noch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eine Bestellung vorschreibt. Keine Bestellung – aber die Gesetze einhalten müssen Sie selbstverständlich dennoch.
Den Datenschutz müssen Sie natürlich trotzdem sicherstellen, auch ohne Datenschutzbeauftragten, denn an Gesetze und Verordnungen hat man sich zu halten.
Wenn Sie das also ohne Datenschutzbeauftragten können, gehören Sie zu den Wenigen. Denn gerade kleine Unternehmen fällt oft die Einhaltung des Datenschutzes nicht leicht. Da hilft der Datenschutzbeauftragte. Ähnlich dem Auto: Man kann es alleine fahrtüchtig halten; besser: man setzt auf eine Werkstatt.
Wenn Sie personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen rein persönlicher Tätigkeiten oder rein familiärer Tätigkeiten verarbeiten, dann müssen Sie natürlich auch keinen Datenschutzbeauftragten bestellen. Allein in diesem Fall benötigen Sie auch keinen.
Auch wenn Sie keine personenbezogene Daten verarbeiten, dann benötigen Sie selbstverständlich auch keinen Datenschutzbeauftragten.
Doch auch wenn Sie keinen Datenschutzbeauftragter bestellen müssen, müssen Sie die datenschutzrechtlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, …) einhalten. Hierbei hilft Ihnen selbstverständlich auch der Datenschutzbeauftragte und der Datenschutzbearater. Über die Vorteile und Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten informieren Sie sich hier.